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NEUERUNGEN BEI NORMEN UND VORSCHRIFTEN 01/2021

NEUERUNGEN BEI NORMEN UND VORSCHRIFTEN 01/2021

WICHTIGE INFORMATIONEN RUND UM OIB RICHTLINIEN

In die Ausgabe 2019 der OIB Richtlinien wurden Regelungen zu den Bereichen Pflegeheime, Krankenhäuser und Versammlungsstätten direkt in die Richtlinien 2 Brandschutz und 4 Nutzungssicherheit übernommen. Das schafft eindeutig mehr Klarheit für die Anwender.

Ebenso ergänzt wurden Regelungen zu Batterieräumen, sowie Anforderungen aus der TRVB 110 für Leitungen und deren Durchführungen.

Zudem wurde die Notwendigkeit zur Erstellung von Brandschutzkonzepten reduziert und die Möglichkeit zur Verlängerung von Fluchtwegen auf mehr als 40 Meter – auf Grund der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung in diesem Bereich – geregelt.

Verweise auf weitere Normen oder andere technische Regelwerke wurden stark reduziert. Das betrifft in der Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit z.B. alle Verweise auf die ÖNORM B 1600. Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden reduziert und direkt geregelt.

In Folge ist zukünftig bei der Definition „barrierefrei“ jedenfalls zu hinterfragen, welches Niveau damit gemeint ist. Die OIB Richtlinie 4 oder die ÖNORM B 1600 Serie.

In der OIB-Richtlinie 2 Brandschutz wurden unter anderem die Gebäudeklassen überarbeitet (in der Gebäudeklasse 2 wurden bei an drei Seiten freistehenden Wohngebäuden die Fläche auf 800 m² erweitert) und die Brandabschnitte bei reinen Wohngebäuden aufgehoben. Die Begründung lag in der kleinzelligen Struktur bei Wohngebäuden.

Aber es wäre wohl nicht Österreich, hätte man es zuwege gebracht, dass die Richtlinien zeitgleich in allen Bundesländern ihre Gültigkeit erhalten.

Für Sie daher der nachstehende Überblick, der übersichtlich darstellt, was wo aktuell gilt:
Datum des Inkrafttretens der OIB-Richtlinie 2019 in den einzelnen Bundesländern:
BUNDESLANDOIB RICHTLINIE 1 BIS 5OIB RICHTLINIE 6
Burgenland
Kärtnen12. September 202012. September 2020
Niederösterreich
Oberösterreich1. September 20201. September 2020
Salzburg
Steiermark1. September 20201. September 2020
Tirol1. Juni 20201. Juni 2020
Vorarlberg
Wien1. Februar 20201. Februar 2020
Stand: September 2020
Datum des Inkrafttretens der OIB-Richtlinie 2015 in den einzelnen Bundesländern:
BUNDESLANDOIB RICHTLINIE 1 BIS 5OIB RICHTLINIE 6
Burgenland25. Oktober 201625. Oktober 2016
Kärtnen14. September 2016
(ersetzt durch OIB Richtlinie 2019)
14. September 2016
(ersetzt durch OIB Richtlinie 2019)
NiederösterreichOIB Richtlinie 2011 noch in Kraft15. April 2016
Oberösterreich1. Juli 2017
(ersetzt durch OIB Richtlinie 2019)
1. Juli 2017
(ersetzt durch OIB Richtlinie 2019)
Salzburg1. Juli 20161. Juli 2016
Steiermark1. Jänner 20161. Jänner 2016
TirolMai 2016
(ersetzt durch OIB Richtlinie 2019)
Mai 2016
(ersetzt durch OIB Richtlinie 2019)
Vorarlberg1. Jänner 20171. Jänner 2017
Wien2. Oktober 2015
(ersetzt durch OIB Richtlinie 2019)
2. Oktober 2015
(ersetzt durch OIB Richtlinie 2019)
Stand: September 2020
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