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NORMENUPDATE FEUER- UND RAUCHSCHUTZABSCHLÜSSE ÖNORM B 3850 – ÖNORM EN 16005 – OIB RICHTLINIEN 2023

NORMENUPDATE FEUER- UND RAUCHSCHUTZABSCHLÜSSE ÖNORM B 3850 – ÖNORM EN 16005 – OIB RICHTLINIEN 2023

Die neue „ÖNORM B 3850 Feuerschutz und Rauchschutzabschlüsse“ ermöglicht nun das Beistellen von Beschlägen. Das bedeutet, dass Kunden die ein einheitliches Beschlags- und Schließsystem anschaffen, diese den Herstellen zur Verfügung stellen dürfen. Die Eignung der Beschläge vorausgesetzt, kann nun der Hersteller diese in seinem Produktionsprozess übernehmen und wie gewohnt eine ÜA – oder CE – Kennzeichnung ausstellen. Das war bisher nur möglich, wenn der Produzent diese Beschläge selbst gekauft und das mittels Rechnung nachweisen konnte. Diese Änderung bringt eine wesentliche Vereinfachung für den Kunden, da der etwaige Umweg über eine Nachrüstung entfällt. Kosten und Ressourcen werden dadurch geschont.

Das Update der „ÖNORM EN 16005 – kraftbetätigte Türen Nutzungssicherheit“ bringt vor allem für den Bereich Absicherung der Schließkanten mehr Klarheit und Sicherheit. Es ist nun eindeutig, dass beide Seiten des Scharniers einen Fingerschutz benötigen. Ebenso wie die Absicherung zwischen den Türblättern bis zu einer Höhe von 1,90 m. Aufschluss dazu gibt das Bild 3, der ÖNORM EN 16005. Eine Nachrüstung kann auch für ältere Anlagen erfolgen. Wir setzen das gerne für Sie um.

Normenupdate Legende

Bislang nur spärlich gefüllt ist die Tabelle mit dem Inkrafttreten der OIB-Richtlinien 2023 in den einzelnen Bundesländern. Diese Verzögerung, wohl auch den vielen Wahlterminen geschuldet, sollte sich bald auflösen.

OIB Richtlinien

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